Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit der:
VANactive
Hannes Wißwe
Arendseer Str. 26
29410 Salzwedel
Tel.: +49 (0) 160 967 38 015
E-Mail: info@vanactive.de
1. Geltungsbereich; Beschreibung des Geschäftsgegenstands
(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen unterliegen nach Maßgabe der folgenden Regelungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Gegenstand des Geschäfts von VANactive und Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere der individuelle Umbau und die Übergabe eines Reisemobils auf Basis entweder eines vom Kunden bereitgestellten Basisfahrzeuges (insbesondere Transporters/Kastenwagens) oder eines durch uns bestellten Fahrzeuges, jeweils nach den vereinbarten Anforderungen. Wegen der Details des jeweiligen Leistungsumfangs (Fahrzeug, Umbaumaßnahmen, Ausstattungskriterien etc.) wird auf die ausgewählte und im Angebot präzisierte Produktbeschreibung verwiesen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten darüber hinaus für alle anderen von VANactive angebotenen oder durch ein/ eine Kunde/ Kundin bei VANactive bestellten Waren oder Leistungen.
2. Kundenkreis, Sprache
(1) Das Produktangebot von VANactive richtet sich gleichermaßen an Verbraucher/-innen und
Unternehmer/-innen, jedoch nur an Endabnehmer/-innen. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist ein/ eine Verbraucher/ -in jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und ist ein/eine Unternehmer /-in eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
(3) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
3. Vertragsschluss; Leistungsbeschreibung (inkl. Besonderheiten des Ausbaus)
(1) Unsere Angebote auf der Website oder in Prospekten sind unverbindlich.
(2) Soweit der/ die Kunde/ Kundin sein/ ihr eigenes Fahrzeug zum individuellen Umbau stellt, erfolgt ein verbindlicher Vertragsschluss durch uns erst nach dessen Besichtigung.
(3) Maß- und Gewichtsangaben sowie Farben stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsvereinbarungen dar und können variieren. Wird eine verbindliche Vereinbarung gewünscht, ist bei Maß- und Gewichtsangaben jeweils die maximale Abweichung und bei Farben der zu verwendende Farbcode (z.B. nach RAL) zu vereinbaren. Sofern nicht anders vereinbart, sind bei Verwendung von Holz, Leder und Naturfasern mögliche Ungleichmäßigkeiten der Oberfläche, die auf das Naturprodukt zurückzuführen sind, als vertragsgemäß anzusehen.
(4) Mit dem Umbau ist keine bestimmte Klassifizierung oder Zulassung des Fahrzeuges verbunden. Dies betrifft insbesondere die Einordnung als Reisemobil oder Wohnmobil, die Änderung der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Änderungen in der Zulassung des Fahrzeuges. Gleiches gilt für mögliche Änderungen in der zugelassenen oder tatsächlichen erreichbaren Höchstgeschwindigkeit, insbesondere bei Einbau von An- oder Aufbauten (z.B. Dachfenstern, Solaranlagen oder Aufstelldächern) an der Außenseite des Fahrzeuges. Die Beachtung der rechtlichen Anforderungen an das umgebaute Fahrzeug liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Ist eine erfolgreiche technische Abnahme zwecks Zulassung des Fahrzeuges gewünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren.
(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Umbauten am Fahrzeug grundsätzlich um einen erheblichen Eingriff in das Fahrzeug handelt. Diese werden von uns nach dem Stand der Technik und mit größter Sorgfalt durchgeführt. Es kann aber zu leichten kosmetischen Veränderungen (z.B. Wellungen) des äußeren Erscheinungsbildes des Fahrzeuges kommen, die insbesondere auf das zusätzliche Gewicht oder die Befestigung von Einbauteilen an der Karosserie des Fahrzeuges zurückzuführen sind. Es kann auch zu leichten Geräuschveränderungen kommen. Diese haben keinen Einfluss auf die Funktion des Fahrzeuges und gelten als vertragsgemäß.
(6) Bei Nachrüstung von Aufstelldächern, Fenster, Markisen oder Multirail jeglicher Art, ist kein Rückbau möglich.
(7) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen, durch die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert oder ergänzt werden.
(8) Wenn VANactive ein Gutachten durch eine Prüforganisation erstellen lassen hat, ist der/die Kunde/-in in der eigenen Verantwortung, diese Änderung der Zulassungsstelle (ggf. dem Zollamt) zu melden. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass nicht angezeigte Änderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis oder auch zu anderen Straftaten (z.B. Steuerbetrug) führen kann.
4. Widerrufsrecht
Der Verbraucher hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Über das Widerrufsrecht wird gesondert bei
Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung belehrt.
5. Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten.
Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
(2) Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung fällig. In der Auftragsbestätigung ist die Höhe der Anzahlung festgehalten. Diese Anzahlung ist innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu leisten.
(3) Die Restzahlung ist zum vereinbarten Liefer- oder Fertigstellungstermin vor Fahrzeugabholung zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(4) Die Zahlung kann per Banküberweisung oder PayPal erfolgen. Zahlungsdaten sind in der Rechnung angegeben.
(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
(5) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
(2) Der/ die Kunde/ Kundin ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, über das Eigentum an der von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware Vorbehaltsware zu verfügen. Die Verfügung über die Rechtsposition des Kunden in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte auf unser Eigentumsrecht hingewiesen wird.
(3) Der/ die Kunde/ Kundin wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.
(4) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
(5) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
7. Mängeln
(1) Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware zweimal nachzubessern.
(2) Der Kunde hat uns die Möglichkeit zur Überprüfung der gerügten Mängel einzuräumen. Hierzu sind wir berechtigt, die Ware zurückzuverlangen oder vor Ort bei uns zu besichtigen.
(3) Aufwands-/Kilometerpauschalen werden dem Kunden nicht erstattet.
8. Garantie
Alle verbauten Produkte und durchgeführten Arbeiten (laut Rechnung) unterliegen einer Garantie von 12 Monaten, sofern nicht anders beschrieben. Standheizungen werden mit einer verlängerten Garantie von 36 Monaten oder 2.000 Arbeitsstunden übergeben. (Leistungsgarantie siehe Hersteller)
Der/die Kunde/-in bestätigt, dass Garantiearbeiten in unserer Werkstatt, ab einer Gesamtrechnung über 250€, durchgeführt werden. Alle eindeutigen Garantiefälle, die einen Reparaturwert von unter 250€ haben, können durch unsere schriftliche Bestätigung in anderen Werkstätten durchgeführt werden.
Für diese Arbeiten übernehmen wir allerdings keine Haftung und die Garantie hierzu erlischt und wird durch die neue Werkstatt getragen.
Die Garantie erlischt auch, wenn durch den/die Kunden/-in oder andere Dritte, Veränderungen vorgenommen oder Reparaturversuche durchgeführt werden. Außerdem besteht kein Garantieanspruch, wenn ein Schaden durch unsachgemäße Nutzung oder äußere Gewalteinwirkung hervorgerufen wurde.
Zur Übergabe wurde das Fahrzeug durch den/die Kunden/-in abgenommen und die Arbeiten gelten als abgeschlossen (wenn nicht anders beschrieben). Aufgrund der Vielfalt unserer Fahrzeuge kann der/die Kunde/-in innerhalb von 5 Tagen nach Übergabe Produktionsfehler anzeigen. Danach erlischt diese Option.
9. Haftung
(1) Wir haften für Schäden, die durch uns verschuldet wurden, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(2) Eine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Datenschutz
Wir dürfen die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.